Legale Bebauung in der 1.Meereslinie Mallorcas, die Küstenlinie und das Küstengesetz

Neubau auf Grundstück in der 1.Meereslinie oder Kauf und Umbau einer Immobilie auf Mallorca, welche in der 1.Meereslinie ganz oder teilweise im öffentlichen Küstenbereich steht und unter das Spanische Küstengesetz fällt

Auch heute ist es noch möglich, ein Haus auf ein Grundstück in der 1.Meereslinie mit einer Baugenehmigung zu bauen.

Zwischenzeitlich wurde die gesamte Küste Mallorcas vom spanischen Küstenamt vermessen und mit einer sogenannten Küstenlinie versehen.
Auf einem entsprechenden Plan, kann jederzeit festgestellt werden, wo die Küstenlinie verläuft und damit ist klar ersichtlich, wie das Grundstück bebaut werden kann.

1. Das Küstenamt hat zwei Demarkationslinien gezogen:

a) vom Meer bis zur grünen Linie: öffentlicher Bereich, je nach Nutzung zwischen 20 und 100 Metern breit. Hier dürfen keinerlei ständige Gebäude oder (Neu)Bauten errichtet werden. Ausnahme: die Strandbars (chiringuitos).

b) zwischen grüner Linie und gelber Linie in Richtung Landesinnere: Hier dürfen ggfs. freie Terrassen und Swimmingpools gebaut werden. Da es sich hierbei um einen Schutzbereich mit strengen Auflagen und Bauvorschriften handelt, erteilt das Küstenamt in Palma de Mallorca oder das Bauamt der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung nähere Auskunft über die tatsächliche Bebaubarkeit. Beide Ämter stellen auch die entsprechend notwendigen Genehmigungen und Bescheinigungen aus.

c) Ab der gelben Linie ins Landesinnere: hier dürfen Gebäude errichtet werden. Die Bauvorschriften richten sich nach dem Flächennutzungsplan der Insel Mallorca, dem Flächennutzungsplan der jeweiligen Gemeinde und dem Teilbebauungsplan des jeweiligen Gebietes bzw. der Siedlung. Informationen erteilt das zuständige Bauamt.

2. Immobilien in der 1.Meereslinie, die vor dem Inkrafttreten des Küstengesetzes 1988 im öffentlichen Küstenbereich legal errichtet worden sind, haben Bestandsschutz

a) Liegen diese Voraussetzungen vor, dürfen solche Bestandsimmobilien gekauft, verkauft und vererbt werden. Hierfür ist beim zuständigen Küstenamt eine Konzession zu beantragen.

b) Desweiteren dürfen diese Immobilien repariert und modernisiert werden, sofern dabei weder Höhe noch Volumen oder Grundfläche vergrößert oder Anbauten vorgenommen werden.

c) Anbauten und Erweiterungen dürfen an solche Bestandsimmobilien nur auf dem Grundstücksteil hinter der gelben Linie erfolgen. Baugenehmigungen sind beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung zu beantragen.

3. Als einfachste und übersichtlichste Methode, den Verlauf der Küstenlinie für ein Grundstück einzusehen, empfiehlt sich die Webseite des Spanischen Katasteramts (Menü “Consulta”).

Nach Eingabe der Adresse oder Katasternummer des Grundstücks, bzw. der Immobilie, auf den Menüpunkt „Dominio publico maritimo Terrestre“ (öffentlicher Küstenbereich) klicken. Dort wird dann der Verlauf der Küstenlinien angezeigt

– öffentlicher Küstenbereich: zwischen blauer, quergestrichelter und grüner Linie

– Schutzbereich mit strengen Auflagen und Bauvorschriften: ab grüner bis gelber Linie ins Landesinnere

– Bauen von Gebäuden: ab der gelben Linie ins Landesinnere.