Genehmigungsplanung (Proyecto Basico) – Baugenehmigung (Licencia de Obra) – Ausführungsplanung und Ausschreibung (ejecución y memoria del proyecto) – Bauabnahme (Final de Obra) – Neubauerklärung (Obra Nueva) – Grundbucheintrag – Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad)
Beim Neubau eines Hauses auf Mallorca müssen, in der angegebenen Reihenfolge, folgende Genehmigungen eingeholt bzw. Behördengänge erledigt werden:
1. Erstellung der Genehmigungsplanung (proyecto básico) durch einen Architekten
2. Beantragung der Baugenehmigung (licencia de obra) bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung durch den Bauträger, den Architekten, einen Rechtsanwalt oder ein Steuerbüro. Die Baugenehmigung ist ab dem Datum ihrer Erteilung zwei Jahre gültig und kann vor ihrem Ablauf jeweils um zwei Jahre verlängert werden.
3. Erstellung der Ausführungsplanung und der Ausschreibung (ejecución y memoria del proyecto) durch den Architekten
4. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt zunächst die Bauabnahme (certificado del final de obra) durch den Architekten, einschließlich Sichtvermerks durch die Architektenkammer.
5. Liegt diese vor, muss man bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung die entsprechende Bauabnahme (final de obra) beantragen.
6. Anschließend lässt man beim Notar eine öffentliche Urkunde zur Neubauerklärung für das Haus erstellen (escritura sobre la declaración de obra nueva).
7. Nun erfolgt der Eintrag des Neubaus (alta de obra nueva) im Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) und im Katasteramt (Catastro).
8. Zum Abschluss ist die Bewohnbarkeitsbescheinigung (certificado de la cédula de habitabilidad) beim Inselrat Mallorca zu beantragen.
Sollten Sie detailliertere Informationen wünschen, steht Ihnen das Team von Fuchur – Bauen auf Mallorca – jederzeit gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
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